Die Teilzeit-Falle im Pensionskassensystem

Wer Teilzeit arbeitet, wird bei der Beruflichen Vorsorge (BVG) benachteiligt. Und zwar nicht, weil er oder sie durch Teilzeitarbeit weniger verdient, sondern wegen «Eintrittsschwelle» und «Koordinationsabzug». Denn die Eintrittsschwelle (2022: CHF 21 510) und der Koordinationsabzug (2022: CHF 25 095) sind für alle Beschäftigten gleich hoch – egal ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.

Für Teilzeitbeschäftigte ergibt sich daraus folgende Problematik:

  • Der versicherte Lohn («koordinierter Lohn») – und somit die zukünftigen Leistungen der Pensionskassen – fällt für Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis zu ihrem Lohn tiefer aus als für Vollzeitbeschäftigte.
  • Teilzeitbeschäftigte mit geringem Beschäftigungsgrad (Jahreslohn weniger als 21’510 CHF) werden gar nicht bei den Pensionskassen versichert.

Was abstrakt tönt, hat handfeste Auswirkungen im Pensionsalter. Im Durchschnitt sind die Pensionskassenrenten der Frauen 63% tiefer als jene der Männer. Das hat nicht nur, aber auch mit der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigung zu tun. Es ist klar: Die Benachteiligung der Teilzeitarbeit bei der Beruflichen Vorsorge muss aufgehoben werden.

Teilzeitgerechte Vorsorgepläne

Bis es zu einer politischen Lösung kommt, können Unternehmen die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten zu moderaten Bedingungen aufheben:

  • Den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen.
  • Auch Einkommen unter der Eintrittsschwelle versichern.

Die meisten Pensionskassen bieten solche oder ähnliche Lösungen in ihren Vorsorgeplänen an.

Hinweise für Arbeitnehmende

Arbeitnehmende, die verschiedene Teilzeitstellen haben und deren Gesamteinkommen über dem Mindestjahreslohn liegt, können sich bei der BVG-Auffangeinrichtung versichern lassen – oder bei der Pensionskasse einer der Arbeitgeber, wenn deren Reglemente dies zulassen.

Wir empfehlen, falls möglich Einzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) zu tätigen. Diese Beiträge können bei den Steuern vom Einkommen abgezogen werden.

Berechnungsbeispiele und Optionen

Das Dokument «Teilzeitarbeit: Die Lücke in der beruflichen Vorsorge» erklärt die Problematik anhand von konkreten Berechnungsbeispielen. Mit Optionen für Unternehmen und Hinweisen für Arbeitnehmende.


Wir setzen uns dafür ein, dass Teilzeitbeschäftigte in Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts die gleichen Rechte haben wie Vollzeitbeschäftigte. Unterstützen Sie dieses Anliegen? Dann werden Sie Mitglied! Mit nur 30 Fr. (Einzelpersonen) oder 50 Fr. pro Jahr (Kollektivmitglieder wie Vereine oder Unternehmen) sind Sie dabei.